Durchführung der jährlichen Atemschutzübung zum Erhalt der Befähigung als Atemschutzgeräteträger nach DGUV-R 112-190 und der FwDV 7.
Persönliche Schutzausrüstung ( PSA ) ist mitzubringen. Haar- und Barttracht sowie das Tragen von Körperschmuck müssen der UVV entsprechen. Preßluftatmer können gegen Gebühr gestellt werden.
Termine auf Anfrage
Atemschutzgeräteträger von Werk-, Betriebs- und Freiwilligen Feuerwehren und aus dem gewerblichen Bereich.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte wenden Sie sich an unserer Kundenbeartung
Tel: 040 / 428 51 4798
E-Mail: info@feuerwehrakademie.de