Persönliche Schutzausrüstung ( PSA ) ist mitzubringen. Haar- und Barttracht sowie das Tragen von Körperschmuck müssen der UVV entsprechen.Gurtzeug kann gegen Gebühr gestellt werden.
Termin auf Anfrage.
Einsatzkräfte von Berufs-, Werk-, Betriebs- und Freiwilligen Feuerwehren.
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